Dyskalkulie
Die gemeinsamen Beobachtungen von Klassenlehrperson, Heilpädagogin und Eltern können den Verdacht einer vorhandenen „Rechenschwäche“ aufkommen lassen. Ein Antrag an die Schulleitung zur Abklärung erfolgt durch die Dyskalkulietherapeutin und muss im Zeitraum zwischen der 2. und 4. Primarklasse erfolgen. Die Eltern tragen 50% der Therapiekosten. Die Therapie findet in den Räumlichkeiten der Primarschule Bad Zurzach statt.